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Die Mitgliederversammlung hat am 24.07.2008 folgende Beschlüsse zur Durchführung der Kriesvortsnadswahlen einstimmig gefasst.
Für die Durchführung der Wahlen der MIT Chemnitz in diesem Jahr wird die Landessatzung der MIT Sachsen (s. Internetpräsentation der MIT Chemnitz www.mittelstand-chemnitz.de) als Grundlage genommen; mit folgender
Präzisierung für den Kreisverband Chemnitz:
§ 12 Landesmitgliederversammlung, - Kreismitgliederversammlung.
Abs. 6 Wahlberechtigt und Wählbar sind nur Mitglieder, die ihren satzungsmäßigen Mitgliedbeitrag für des letzte Jahr vollständig entrichtet haben und kein Mahnverfahren anhängig ist.
§ 14 Der Landesvorstand - des Kreisvorstand.
- Der Kreisvorstand der MIT- Chemnitz besteht aus
- einer (einem) Vorsitzende(n)
- einer (einem) stellv. Vorsitzende(n)
- einer (einem) Schatzmeister(in)
- bis zu vier weiteren Beisitzer.
- Der Kreisvorstand kann eine (einen) Kreisgeschäftsführer(in) benennen.
- Der Kreisvorstand kann eine (einen) Pressesprecher(in) benennen.
- Der geschäftsführende Kreisvorstand bestehend aus der (dem) Vorsitzende(n), der (dem) stellv. Vorsitzende(n), der (dem) Schatzmeister(in) müssen Mitglieder der CDU sein.
Der Kreisverband beschließt, umgehend nach der Wahl eine spezielle Satzung und Wahlgeschäftsordnung für den Kreisverband Chemnitz zu erarbeiten und durch die Mitgliederversammlung bestätigen zu lassen.
Für die Wahlmitgliederversammlung und allen künftigen Veranstaltungen werden durch die Mitglieder das Einverständnis eingeholt, bei Zustimmung in Zukunft die Einladung per E-mail zu erhalten.